welche Schritte sind jetzt notwendig

Ein menschliches Leben ist zu Ende gegangen

Beurkundung eines Sterbefalles - wer ist zuständig ?

KapelleDer Tod eines Menschen muß dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur Anzeige verpflichtet sind Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Es müssen nicht Verwandte sein! Der Anzeigende soll aus eigenem Wissen unterrichtet sein, dass eine bestimmte Person verstorben ist. Minderjährige unter 14 Jahren sollen einen Sterbefall nur dann anzeigen, wenn es keinen anderen Anzeigepflichtigen gibt (§ 29 PStG).


Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist der Träger dieser Einrichtung zur Anzeige verplichtet. 


In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt. Dieses ist auch berechtigt, den Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen.

In diesem Falle müssen Sie sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen.