Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Abfallverwertung Niernsdorf II“, Gemeinde Hohenkammer
Billigung:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung Nr. 98 vom 04.02.2020 den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Abfallverwertung Niernsdorf II“ Gemeinde Hohenkammer, gebilligt.
Geltungsbereich und Lageplan:
Teilfläche Fl. Nr. 1657 Gemarkung Hohenkammer ca. 11.180 qm (rote Schraffur) westlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzend:
Ziel und Zweck:
Die Firma Schenker Industrie- und Städtereinigungs-GmbH, Niernsdorf 7, 85411 Hohenkammer, beabsichtigt eine Betriebsumstrukturierung und Erweiterung der bestehenden Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Abfallverwertung in westlicher Richtung auf einer zusätzlichen Fläche von ca. 1,1 ha (Flur-Nr. 1657, Gemarkung Hohenkammer).
Der Gemeinderat Hohenkammer hat in seiner Sitzung vom 19.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Mit gleichem Datum wurde vom Gemeinderat Hohenkammer auch der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Die Aufstellung und Auslegung von vorhabenbezogenem Bebauungsplan und der 13. Flächennutzungsplanänderung erfolgen dabei im Parallelverfahren.
Auslegung:
Der Entwurf des Flächennutzungsplans für die 13. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Abfallverwertung Niernsdorf II“ für das Gebiet und die Begründung liegen im Rathaus Hohenkammer in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 07, Petershauser Str. 1 in 85411 Hohenkammer
vom 15.05.2020 bis einschließlich 17.06.2020
während folgender Geschäftszeiten
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei erreichbar.
Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin unter Tel. Nr. 08137/938514 oder 08137/938515.
Stellungnahmen:
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Abfallverwertung Niernsdorf II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Abfallverwertung Niernsdorf II“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Begründung und Umweltbericht zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Abfallverwertung Niernsdorf II“, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern Aussagen enthält:
- Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit, Immissionen/Emissionen
- Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere Zauneidechse
- Informationen zum Schutzgut Fläche
- Informationen zum Schutzgut Boden
- Informationen zum Schutzgut Wasser
- Informationen zum Schutzgut Klima/Luft
- Informationen zum Schutzgut Landschaft
- Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter
- Informationen zum Schutzgut Biodiversität und Wirkungsgefüge
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie Dipl. Ing. Angelika Ruhland.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen wurden im Rahmen der ersten Auslegung von den Trägern öffentlicher Belange übermittelt:
Stellungnahmen des Landratsamtes Freising:
- Fachbereich Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 13.01.2020 – mit Einwendungen in Bezug auf Gefahren für menschliche Gesundheit, insbesondere Brand, Dominoeffekt im Sinne der Störfallverordnung
nebst Abwägungsprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 04.02.2020
- Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 24.01.2020 – mit Einwendungen bzgl. Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und Berücksichtigung der Eingriffsregelung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung
nebst Abwägungsprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 04.02.2020
- Sachgebiet 41, Altlasten und Bodenschutz, Stellungnahme vom 03.01.2020 – mit Hinweis auf Freiheit von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen nach derzeitiger Aktenlage
Sonstige Stellungnahmen:
- Staatliches Bauamt Freising, Stellungnahme vom 08.01.2020 – mit Hinweisen auf Lärm-, Staub- und Abgasimmissionen von der Bundesstraße B 13
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Stellungnahme vom 02.01.2020 – mit Hinweisen auf die besondere Bedeutung von umgebenden landwirtschaftlichen Flächen
- Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 14.01.2020 – mit Hinweisen auf Lärm- Staub- und Geruchsemissionen aus den landwirtschaftlichen Flächen und auf den schonenden Umgang mit den landwirtschaftlichen Flächen
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Internetbekanntmachung:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.hohenkammer.de/bekanntmachungen bzw. abrufbar unter dem Link https://www.magentacloud.de/share/fgpy6kbq-a (Das Passwort lautet 2_Auslegung)
Folgende Anlagen sind unter dem angegebenen Link abrufbar:
- Entwurf Planzeichnung M 1:5.000 in der Fassung vom 04.02.2020
- Begründung zum Entwurf in der Fassung vom 04.02.2020
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie Dipl. Ing. Angelika Ruhland.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hohenkammer, den 06.05.2020
Marco Unruh
Geschäftsleiter
Ortsüblich bekanntgemacht am 07.05.2020 durch
Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Hohenkammer