wichtige Informationen für Angehörige.

Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles.

SteinAls Nachweis über den Tod einer verstorbenen  Person muss dem Standesamt eine ärztliche Todesbescheinigung und die Todesbescheinigung vertraulicher Teil ( geschlossenes Kuvert) vorgelegt werden. Außerdem soll die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung beigebracht werden. Wenn keine Ehe- oder Lebenspartnerschaft bestand, genügt die Geburtsurkunde. Bei verwitweten Personen ist eine Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten erforderlich. Ferner soll ein Dokument evtl. der Personalausweis, den letzten Wohnsitz des Verstorbenen bescheinigen.  Unter Umständen ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde erforderlich.

Bei verstorbenen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist neben den bereits genannten Urkunden auch der Reisepass vorzulegen. Für alle ausländischen Personenstandsurkunden ist  eine deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzter erforderlich. Unter Umständen ist die Echtheit der Urkunden durch eine konsularische Bescheinigung nach zu weisen.