Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es ?

Namensführung in der Ehe

Ändert sich der Name nach der Eheschließung ?

Die Ehegatten können durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen (§ 1355 Abs. 2 BGB). Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einzutragen ist. Familienname kann der in einer früheren Ehe erworbene Name sein.

 

Die Ehegatten können die Erklärung über die Bestimmung ihres Ehenamens bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt abgeben.  

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich so lange die Ehe besteht. 

 

Wird keine Bestimmung getroffen, so behält jeder Ehegatte seinen bisher geführten Namen

 

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder seinen bisherigen Familiennamen voranstellen oder anfügen. Die Hinzufügung bzw. Voranstellung kann im Gegensatz zur Ehenamensbestimmung widerrufen werden. 

 

Zukünftige gemeinsame Kinder und vorhandene gemeinsame Kinder  die noch keine fünf Jahre alt sind, erhalten den Ehenamen der Eltern automatisch kraft Gesetzes. Auf gemeinsame Kinder die schon über fünf Jahre alt sind erstreckt sich der Ehename nur, wenn eine "Anschlusserklärung" abgegeben wird. 

 

Namensrechtliche Erklärungen die im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden sind gebührenfrei !