Drohende Obdachlosigkeit

Vermeidung von Obdachlosigkeit

Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit für den Landkreis Freising

Seit Juli 2008 gibt es in Freising die Fachstelle zur Verinderung von Obdachlosigkeit um durch präventives Vorgehen  im Landkreis Freising Obdachlosigkeit nach § 67 SGB XII zu verhindern. Hier werden sie beraten bei Mietschulden, Kündigungen, Räumungsklagen, Zwangsräumungsterminen und erhalten außerdem Unterstützung bei Behördenkontakten, Antragstellung von Sozialleistungen, sowie Arbeitslosengeld I/II, Wohngeld, einer Sozialwohnung usw.

Tel. 08161-40298014

Tel. 08161-40298015

Fax. 08161-4029809

 

fol@diakonie-freising.de

Zuständigkeiten FOL Freising
Landkreis Freising

 

Anschrift:
Johannisstr. 6

85354 Freising

Offene Sprechzeiten:
Montag 10 bis 12 Uhr
Mittwoch 16 bis 18 Uhr

 

Eine ausführliche Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung ist in Freising auch außerhalb dieser Sprechstunden möglich.