Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit für den Landkreis Freising
Seit Juli 2008 gibt es in Freising die Fachstelle zur Verinderung von Obdachlosigkeit um durch präventives Vorgehen im Landkreis Freising Obdachlosigkeit nach § 67 SGB XII zu verhindern. Hier werden sie beraten bei Mietschulden, Kündigungen, Räumungsklagen, Zwangsräumungsterminen und erhalten außerdem Unterstützung bei Behördenkontakten, Antragstellung von Sozialleistungen, sowie Arbeitslosengeld I/II, Wohngeld, einer Sozialwohnung usw.
Tel. 08161-40298014
Tel. 08161-40298015
Fax. 08161-4029809
fol@diakonie-freising.de
Zuständigkeiten FOL Freising
Landkreis Freising
Anschrift:
Johannisstr. 6
85354 Freising
Offene Sprechzeiten:
Montag 10 bis 12 Uhr
Mittwoch 16 bis 18 Uhr
Eine ausführliche Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung ist in Freising auch außerhalb dieser Sprechstunden möglich.