Urkunden

Woher erhalte ich Geburts- Ehe- Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden ?
Wie lange zurück ab dem Ereignis können überhaupt Urkunden ausgestellt werden - gibt es Verjährungsfristen ?
Wer ist berechtigt Urkunden zu erhalten ?

Als Personendstandsurkunden bezeichnet man Geburts- Ehe- Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden, welche aus den Personenstandsregistern bzw. aus Personenstandsbüchern ausgestellt werden können. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Ereignisort. Das heißt immer in dem Zuständigkeitsbereich wo das Ereignis eingetreten ist, können Sie die entsprechende Urkunde erhalten. Wenn Sie z.B. in der Gemeinde Hohenkammer geboren wurden, erhalten Sie Ihre Geburtsurkunde im Standesamt Hohenkammer.

 

Personenstandsurkunden werden auf Antrag den Personen erteilt auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Kindern, Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

 

Geführt werden die Personenstandsbücher in den Gemeinden (Standesämtern) seit 1876.

 

Wegen der zu beachtenden Verjährungsfristen können jedoch nicht  bis zu diesem Zeitpunkt zurück Urkunden ausgestellt werden. Die Verjährungsfristen betragen für Geburtenbücher 110 Jahre, für Heiratsbücher 80 Jahre und für Sterbebücher 30 Jahre.

Die Personenstandsbücher gehen nach den vorstehenden Verjährungsfristen zur Verwahrung in das gemeindliche Archiv über.