Frühzeitige Bürgerbeteiligung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung Nr. 51 am 21.03.2017 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet Hohenkammer zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Kies- und Sandabbau beschlossen.
Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet Hohenkammer zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Kies- und Sandabbau, bestehend aus einer Planzeichnung in der Fassung vom 21.05.2019 und einem Textteil mit Begründung in der Fassung vom 21.05.2019 wurden in der Sitzung Nr. 87 am 21.05.2019 durch den Gemeinderat gebilligt und liegen in der Zeit
vom 31.07.2019 bis einschließlich 13.09.2019
im Rathaus der Gemeinde Hohenkammer
während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo- Fr 8°°- 12°°; Do 14³°- 18°°) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ferner besteht die Möglichkeit im genannten Zeitraum gesonderte Termine außerhalb der angegebenen Zeiten zu vereinbaren.
Darüber hinaus stehen die Unterlagen hier für jedermann zur Einsicht und zum Download bereit.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Themenkarte 1 Potentialabschätzungskarte 1 : 30.000
- Themenkarte 2 Mögliche Konzentrationsflächen 1 : 30.000
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.