Amtliche Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen:
Der Gemeinderat beschießt in der Sitzung Nr. 33 am 17.05.2022 für das Gebiet der Teilfläche Fl.Nr. 322/2 Gemarkung Hohenkammer (ca. 3.000 m²) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 Haus der Begegnung, Kunst, Kultur und Vereine. Der Bebauungsplan wird aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 BauGB).
Die Fläche ist dem Plan zu entnehmen.
Der Bebauungsplan verfolgt folgende Planungskonzeptionen:
- Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass die Errichtung des Haus der Begegnung, Kunst, Kultur und Vereine unter Wahrung nachbarschaftlicher Belange erfolgt.
Die Flächen (rot gekennzeichnet) sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Flächen für Gemeindebedarf ausgewiesen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Bürgerbeteiligung im 1. Verfahrensschritt hat in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung stattzufinden.
Hohenkammer, den 02.05.2022
Mario Andreas Berti
1. Bürgermeister