Amtliche Bekanntmachung
über die Absicht den Bebauungsplan Nr. 09 Baroneßgarten im beschleunigten Verfahren zu ändern:
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung Nr. 36 am 26.07.2022 für das Gebiet der Fl. Nr. 58/7 und 58/28 und der Teilflächen Fl. Nr. 58 und 58/27 Gemarkung Hohenkammer (ca. 4.030 m²) die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 Baroneßgarten im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Fläche ist dem Plan zu entnehmen.
Der Bebauungsplan verfolgt folgende Planungskonzeptionen:
- Der Bebauungsplan soll die Schaffung von Baurecht als Innenverdichtung unter Wahrung nachbarschaftlicher Belange sicherstellen.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.
Hohenkammer, den 08.09.2022
Michael Loy
2. Bürgermeister