Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Freising

Der Landkreis Freising hat zum 01.01.2019 eine neue Gebührensatzung erlassen.

 

Die Gebühr für die allgemeine Abfallentsorgung über die Mülltonnen bleibt unverändert.

 

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Entsorgungsgebühr für asbesthaltige Dach- und Fassadenplatten und künstliche Mineralfasern wie z. B. Glaswolle und Steinwolle.

 

 

Nachfolgend können Sie die Gebührensatzung des Landkreises Freising downloaden.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Freising unter der Rubrik "Abfallberatung"