Amtliche Bekanntmachung öffentliche Auslegung der Planunterlagen 1. Änderung des BP Nr. 03 "Hohenkammer Nord" gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Amtliche Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 „Hohenkammer Nord“ und die dazugehörige Satzung der Gemeinde Hohenkammer gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Hohenkammer hat in seiner Sitzung Nr. 33 am 17.05.2022 für das Gebiet Fl. Nr. 266/7 Gemarkung Hohenkammer im Bebauungsplan Nr. 03 „Hohenkammer Nord“ die 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 Hohenkammer Nord soll diese Fläche als Mischgebiet ausgewiesen werden.

 

In der Sitzung Nr. 57 vom 28.11.2023 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 „Hohenkammer Nord“ und die dazugehörige Satzung i.d.F. vom 28.11.2023 vom Gemeinderat Hohenkammer gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Fläche ist dem Lageplan zu entnehmen und rot umrandet dargestellt.

 

 

Lageplan geänderter Umgriff 1. Änderung BP 03 HK NordBildnachweis: Gemeinde Hohenkammer

 

Ziel der Planänderung ist die planerische Zulässigkeit von Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Zu diesem Zweck soll die Art der Nutzung von Gewerbegebiet in Mischgebiet geändert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.

 

Der Entwurf der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 „Hohenkammer Nord“ und die dazugehörige Satzung jeweils i.d.F. vom 28.11.2023 der Gemeinde Hohenkammer liegt in der Zeit vom

 

18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024

 

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt Zimmer 07, Petershauser Straße 1, 85411 Hohenkammer während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr,

Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr und

Montag bis Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr (bitte läuten)

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 „Hohenkammer Nord“ und die dazugehörige Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ im Downloadbereich.

 

Hohenkammer, den 13.03.2024

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister

 

Öffentlich bekanntgemacht durch Aushang an den Amtstafeln der Gemeinde Hohenkammer