Amtliche Bekanntmachung
über die Absicht die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung Nr. 36 am 26.07.2022 für das Gebiet der Teilflächen Fl. Nr. 317, 322/1, 322/2, 324 und 330/2 Gemarkung Hohenkammer (ca. 5.500 m²) die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 22 "Haus der Begegnung, Kunst, Kultur und Vereine" gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Fläche ist dem Plan zu entnehmen.
Die Flächen (rot gekennzeichnet) sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeindebedarf, Spielanlagen und Feldgehölze ausgewiesen.
Mit der Ausarbeitung ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.
Die Bürgerbeteiligung im 1. Verfahrensschritt wird in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden.
Hohenkammer, den 05.09.2022
Michael Loy
2. Bürgermeister