Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Abrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) Herschenhofen II

Amtliche Bekanntmachung

über die Absicht eine Abrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) aufzustellen

 

Der Gemeinderat hat am 29.11.2022 beschlossen, eine Abrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

 

Das Gebiet umfasst die Teilfläche Fl.Nr. 694/2 der Gemarkung Hohenkammer mit ca. 4.700 qm.

 

Lageplan Einbeziehungssatzung Herschenhofen II

 

Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.

 

Hohenkammer, den 30.12.2022

 

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister

 

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