Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Abrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) Herschenhofen II

Amtliche Bekanntmachung

über die Absicht eine Abrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) aufzustellen

 

Der Gemeinderat hat am 29.11.2022 beschlossen, eine Abrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

 

Das Gebiet umfasst die Teilfläche Fl.Nr. 694/2 der Gemarkung Hohenkammer mit ca. 4.700 qm.

 

Lageplan Einbeziehungssatzung Herschenhofen IIBildnachweis: Gemeinde Hohenkammer

 

Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.

 

Hohenkammer, den 30.12.2022

 

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister