Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss BP Nr. 23 "Sondergebiet Solarpark Schlipps"

Amtliche Bekanntmachung

über die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen:

 

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung Nr. 50 am 20.06.2023 für das Gebiet der Fl. Nr. 588, 586/1 und einer Teilfläche von 585 Gemarkung Schlipps (ca. 8,2 ha) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Sondergebiet Solarpark Schlipps“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 BauGB. Der vorgenannte Bebauungsplan Nr. 23 und die 15. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Die Fläche ist dem Plan zu entnehmen.

 

Amtliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss BP Nr. 23Bildnachweis: Gemeinde Hohenkammer

Die Flächen (rot gekennzeichnet) sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Der Bebauungsplan verfolgt folgende Planungskonzeptionen:

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps“ ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

 

Es ist vom Grundeigentümer beabsichtigt, die Flurstücke 588, 586/1 und 585 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Schlipps an eine Betreibergesellschaft zu verpachten. Auf den Flächen von ca. 8,2 ha soll eine Freiflächensolaranlage mit einer Leistung von etwa 8,1 Megawatt errichtet und betrieben werden.

 

Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.

 

Hoehnkammer, den 04.07.2023

 

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister