Amtliche Bekanntmachung
über die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen:
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung Nr. 36 am 26.07.2022 für das Gebiet der Teilflächen Fl. Nr. 317, 322/1, 322/2, 324 und 330/2 Gemarkung Hohenkammer (ca. 5.500 m²) die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 22 „Haus der Begegnung, Kunst, Kultur und Vereine“. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren) aufgestellt.
Die Fläche ist dem Plan zu entnehmen:
Bildnachweis: Gemeinde Hohenkammer
Der Bebauungsplan verfolgt folgende Planungskonzeptionen:
- Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass die Errichtung des Haus der Begegnung, Kunst, Kultur und Vereine unter Wahrung nachbarschaftlicher Belange erfolgt.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.
Die Bürgerbeteiligung im 1. Verfahrensschritt wird in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden.
Hohenkammer, den 05.09.2022
Michael Loy
2. Bürgermeister