Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung Herschenhofen II i. d. F. vom 05.03.2024

Amtliche Bekanntmachung

der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB des geänderten Entwurfs vom 05.03.2024 der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Herschenhofen II“ der Gemeinde Hohenkammer

Der Gemeinderat Hohenkammer hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zugestimmt und zudem eine gewünschte Änderung der Baufenster beschlossen. Die Änderungen wurden vom Planungsbüro ELG in den Plan und in die Begründung eingearbeitet und die Verwaltung beauftragt, die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB des geänderten Entwurfs in der Fassung vom 05.03.2024 erneut durchzuführen

 

 

Lageplan zur Einbeziehungssatzung Herschenhofen II in der Fassung vom 05.03.2024Bildnachweis: Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics

 

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst in der geänderten Fassung vom 05.03.2024 die Fl.Nr. 694/2 und Teilflächen der Fl.Nr. 694/1 und 719 (Sichtfelder) der Gemarkung Hohenkammer mit ca. 5.130 qm.

 

 

Der geänderte Entwurf - i.d.F. vom 05.03.2024 - der Einbeziehungssatzung „Herschenhofen II“ der Gemeinde Hohenkammer einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

 

22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

 

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt Zimmer 07, Petershauser Straße 1, 85411 Hohenkammer während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr,

Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr und

Montag bis Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr (bitte läuten)

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 

Ein Umweltbericht ist bei einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nicht erforderlich.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf einschließlich Begründung jeweils i.d.F. vom 05.03.2024 können auch auf der Internetseite der Gemeinde unter Startseite -> Bekanntmachungen -> erneute Auslegung des Entwurf vom 05.03.2024 der Einbeziehungs-/Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Herschenhofen II“ abgerufen werden.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt und im Internet unter der Bekanntmachung zu finden ist.

 

Hohenkammer, den 17.04.2024

 

 

Michael Loy

2. Bürgermeister

 

Ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekanntgemacht am 17.04.2024