Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung Herschenhofen II

Amtliche Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Herschenhofen II“ der Gemeinde Hohenkammer

Der Gemeinderat Hohenkammer hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Herschenhofen II“ für die Teilfläche Fl.Nr. 694/2 Gemarkung Hohenkammer mit ca. 4.700 qm beschlossen.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023 wurde der Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Herschenhofen II“ i.d.F. vom 20.06.2023 einschließlich Begründung i.d.F. vom 20.06.2023 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m.§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Lageplan Einbeziehungssatzung Herschenhofen IIBildnachweis: Gemeinde Hohenkammer

 

Das Gebiet umfasst die Teilfläche Fl.Nr. 694/2 der Gemarkung Hohenkammer mit ca. 4.700 qm.

 

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Herschenhofen II“ der Gemeinde Hohenkammer einschließlich Begründung jeweils i.d.F. vom 20.06.2023 liegt in der Zeit vom

 

20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023

 

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt Zimmer 07, Petershauser Straße 1, 85411 Hohenkammer während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr,

Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr und

Montag bis Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr (bitte läuten)

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 

Ein Umweltbericht ist bei einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nicht erforderlich.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ im Downloadbereich.

 

Hohenkammer, den 16.11.2023

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister