Bekanntmachung erneuter Aufstellungsbeschluss 1. Änderung BP Nr. 03 "Hohenkammer Nord"

Amtliche Bekanntmachung

des erneuten Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 Hohenkammer Nord im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für die Fl. Nr. 266/7 Gemarkung Hohenkammer aufgrund eines geänderten Umgriffs

 

In der Gemeinderatssitzung Nr. 16 am 08.06.2021 wurde der Antrag auf Umwidmung der Fl. Nr. 266/7 Gemarkung Hohenkammer im Bebauungsplan Nr. 03 Hohenkammer Nord vom Gewerbe- zum Mischgebiet beantragt. In der Sitzung Nr. 18 am 06.07.2021 wurde dann ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Im weiteren Verfahren stellte sich heraus, dass der Umgriff des 1. Änderungsverfahren verändert werden muss:

 

Deshalb beschloss der Gemeinderat in der Sitzung Nr. 33 am 17.05.2022 für das Gebiet Fl. Nr. 266/7 Gemarkung Hohenkammer im Bebauungsplan Nr. 03 „Hohenkammer Nord“ erneut die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 Hohenkammer Nord gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Fläche ist dem Lageplan zu entnehmen und rot umrandet dargestellt.

 

Lageplan geänderter Umgriff 1. Änderung BP 03 HK NordBildnachweis: Gemeinde Hohenkammer

 

Diese Fläche ist derzeit als Gewerbegebiet ausgewiesen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 Hohenkammer Nord soll diese Fläche als Mischgebiet ausgewiesen werden.

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro EGL Landshut, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.

 

Hohenkammer, den 12.03.2024

 

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister