Amtliche Bekanntmachung
über die Absicht den Bebauungsplan Nr. 09 Baroneßgarten für den Anbau und Erweiterung um einen Multifunktionspavillon im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern:
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung Nr. 58 am 19.12.2023 für das Gebiet der Fl.Nr. 58/31 und 58/7 und der Teilflächen Fl.Nr. 58 Gemarkung Hohenkammer (ca. 7.000 m²) die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 Baroneßgarten für den Anbau und die Erweiterung um einen Multifunktionspavillon mit den dazugehörigen Nebenanlagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Fläche ist dem Plan zu entnehmen.
Bildnachweis: Auszug aus dem Bayernatlas
Abbildung: Auszug aus Bayernatlas mit ca. Flächenumgriff (rot markiert) und den angrenzenden Planungsvorgaben (
Baudenkmal, nördlich Biotope.
Der Bebauungsplan verfolgt folgende Planungskonzeptionen:
- An die vorhandene denkmalgeschützte Villa soll ein Multifunktionspavillon als Anbau/Erweiterungsbau realisiert werden.
Ein Teilbereich des bisherigen Plans muss deshalb im Verfahren nach §13a BauGB geändert werden.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.
Hohenkammer, den 21.12.2023
Mario Andreas Berti
1. Bürgermeister