Amtliche Bekanntmachung über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkammer für das Gebiet „Sondergebiet Solarpark Schlipps“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Frühzeitige Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 einen Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet Hohenkammer zur Ausweisung eines Sondergebiets Solarpark Schlipps gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 23 „Sondergebiet Solarpark Schlipps“ wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Die Fläche liegt nördlich von Schlipps und ist dem nachfolgenden Plan zu entnehmen. Die Flächen sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkammer als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Bildnachweis: Gemeinde Hohenkammer
Anlass für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Gemeinde Hohenkammer nördlich von Schlipps ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (rot gekennzeichnete Flächen) nach § 11 BauNVO auszuweisen.
Der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps“, bestehend aus einer Planzeichnung in der Fassung vom 17.12.2024 und einem Textteil mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB als Teil der Begründung zum Vorentwurf vom 17.12.2024, wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 17.12.2024 durch den Gemeinderat Hohenkammer gebilligt und werden vom 31.03.2025 bis 30.04.2025 mit dieser Bekanntmachung unter folgender Internetadresse https://www.hohenkammer.de/Bekanntmachungen sowie dem Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 31.03.2025 bis 30.04.2025 während der üblichen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Hohenkammer, Petershauser Str. 1, 85411 Hohenkammer, Zimmer 07 (Bauamt), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Zugang ist barrierefrei.
Nach telefonischer Voranmeldung unter Telefon 08137/938514 ist auch eine Einsicht außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten möglich.
Die Gemeinde Hohenkammer gibt der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung während dieser Zeit die Gelegenheit sich über Folgendes zu unterrichten:
- allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
- die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung / Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen
- die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
Ferner wird der Öffentlichkeit während dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch erläutert ein Mitarbeiter des Bauamtes gerne die Planung. Von jedermann können Stellungnahmen zu dem Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@hohenkammer.de übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Hohenkammer, den 27.03.2025
Mario Andreas Berti
1. Bürgermeister
Ortsüblich bekanntgemacht durch Aushang an der Amtstafel