Das Standesamt ist für viele Personenstandsangelegenheiten zuständig :
Bereits mit der Geburt eines neuen Erdenbürgers
tritt das Standesamt in Erscheinung:
Sei es wegen der gewünschten Namensführung eines Kindes,
oder der
Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Eltern.
Ist das Kind durch eine sogenannte Hausgeburt in unserem
Standesamtsbezirk auf die Welt gekommen, erhalten Sie die
Geburtsurkunde vom Standesamt Hohenkammer.
Haben Sie die Partnerin/den Partner für´s Leben gefunden und
wollen eine Ehe eingehen ?
Gerne zeigen wir Ihnen den Weg zur standesamtlichen Trauung, mit den
Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe.
In unserem Trauzimmer im 1. Stock des Rathauses
finden Sie genügend Platz um Ihre Verwandten und Freunde an
diesem schönen Ereignis teilhaben zu lassen.
Am Ende eines menschlichen Lebens ist das
Standesamt zuständig für die Beurkundung des Sterbefalles
In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der
Formalitäten beauftragt, welches auch berechtigt ist, den Sterbefall im
Standesamt anzuzeigen. Das bedeutet, dass Sie sich nicht selbst um die
Ausstellung der Sterbeurkunden kümmern müssen.