Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss BP Nr. 21 Sondergebiet Kiesabbau

Amtliche Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen:     

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 "Sondergebiet Kiesabbau" für die im 12. FNP der Gemeinde Hohenkammer ausgewiesenen Konzentrationsflächen:

Teilflächen aus den Fl. Nr. 470, 471, 472, 478, 480, 481 der Gemarkung Lauterbach und 671 der Gemarkung Hohenkammer sowie Fl. Nr. 479 der Gemarkung Lauterbach

 Lageplan zu BP Nr. 21 KiesabbauBildnachweis: Gemeinde Hohenkammer

 

Der Bebauungsplan verfolgt folgende Planungskonzeptionen:

  • Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass im Gemeindegebiet u.a. zum Schutz des Landschaftsbildes kein Kiesabbau auf kleinen und zerstreuten Einzelstandorten erfolgt. Es werden daher soweit möglich verbindliche Mindestgrößen für den Abbau und den Ablauf des Abbaus vorgegeben. Angedacht ist für die Zulassung eines Kiesabbaus eine Mindestfläche von 5 ha bei einer Mindestbreite von 80m. Die hierfür im Einzelnen möglichen Festsetzungen sollen im Rahmen des weiteren Bauleitverfahrens ermittelt werden.
  • Für die Phase nach Beendigung des Abbaus sollen möglichst verbindliche Vorgaben zur Renaturierung des Abbaugebietes auf Festsetzungsebene vorgegeben werden.
  • Minimierung der negativen Auswirkungen des Kiesabbaus auf benachbarte Flächennutzungen
  • Sicherung eines möglichst geringen Erschließungsaufwands für den Kiesabbau zur Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Die weiteren Planungsabsichten der Gemeinde Hohenkammer gem. der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Umsetzung des Kriterienkatalogs gem. Ziffer 2 der Begründung des sachlichen Teilflächennutzungsplans als 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Konzentrationsflächen für Kies- und Sandabbau“ der Gemeinde Hohenkammer in der Fassung vom 17.03.2020) sollen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt und soweit sinnvoll durch Festsetzungen verbindlich vorgegeben werden.

Mit der Planung wird das Büro EGL Landshut beauftragt.

 

Hohenkammer, den 02.05.2022

 

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister