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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der 15. Änd. des FNP für das Gebiet "Sondergebiet Solarpark Schlipps"

Amtliche Bekanntmachung über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkammer für das Gebiet „Sondergebiet Solarpark Schlipps“

Beteiligung der Öffentlichkeit

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung Nr. 80 vom 22.07.2025 den Entwurf über die 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps“, Gemeinde Hohenkammer, gebilligt.


Geltungsbereich: Sondergebiet Solarpark Schlipps

Planausschnitt zur 15. Änderung des FlächennutzungsplansBildnachweis: Gemeinde Hohenkammer

Ziel und Zweck:
Anlass für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Gemeinde Hohenkammer nördlich von Schlipps ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (rot gekennzeichnete Flächen) nach § 11 BauNVO auszuweisen.
Für die Gemeinde Hohenkammer besteht ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan aus dem Jahr 2004. Das von der Änderung betroffene Gebiet ist im Flächennutzungsplan derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Aus dem oben genannten Ziel besteht somit ein Anpassungsbedarf im Flächennutzungsplan. Deshalb hat die Gemeinde Hohenkammer am 20.06.2023 einen Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Schlipps“ wird im Parallelverfahren aufgestellt.

 

Auslegung:
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps, Gemeinde Hohenkammer“ bestehend aus einer Planzeichnung in der Fassung vom 22.07.2025 und einem Texteil mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB als Teil der Begründung zum Entwurf vom 22.07.2025 wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2025 durch den Gemeinderat Hohenkammer gebilligt und werden mit dieser Bekanntmachung hier sowie dem Geoportal Bayern veröffentlicht. Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 22.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025 im Rathaus Hohenkammer in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 07 (Bauamt),
Petershauser Str. 1 in 85411 Hohenkammer während folgender Geschäftszeiten

 

Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei erreichbar. Nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. Nr. 08137 /938514 ist eine Einsicht auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten möglich.

 

Ferner wird der Öffentlichkeit während dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch erläutert ein Mitarbeiter des Bauamtes gerne die Planung. Von jedermann können Stellungnahmen zu dem Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@hohenkammer.de übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z. B. Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps, Gemeinde Hohenkammer“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps, Gemeinde Hohenkammer“ nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Entwurf in der Fassung vom 22.07.2025 mit der Betrachtung der überschlägigen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (v. a. Lärmschutz, Staubbildung, Schwerlastverkehr, Erholung), Arten und Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Schutzgüter.


Folgende umweltrelevante Äußerungen wurden im Rahmen der ersten Auslegung von den Trägern öffentlicher Belange übermittelt:

Folgende umweltrelevante Äußerungen wurden im Rahmen der ersten Auslegung von Seiten der Öffentlichkeit übermittelt:

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Hohenkammer, den 19.08.2025

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister

 

Ortsüblich bekanntgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Hohenkammer