Amtliche Bekanntmachung über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkammer für das Gebiet „Sondergebiet Solarpark Schlipps“
Beteiligung der Öffentlichkeit
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung Nr. 80 vom 22.07.2025 den Entwurf über die 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps“, Gemeinde Hohenkammer, gebilligt.
Geltungsbereich: Sondergebiet Solarpark Schlipps
Bildnachweis: Gemeinde Hohenkammer
Ziel und Zweck:
Anlass für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Gemeinde Hohenkammer nördlich von Schlipps ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (rot gekennzeichnete Flächen) nach § 11 BauNVO auszuweisen.
Für die Gemeinde Hohenkammer besteht ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan aus dem Jahr 2004. Das von der Änderung betroffene Gebiet ist im Flächennutzungsplan derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Aus dem oben genannten Ziel besteht somit ein Anpassungsbedarf im Flächennutzungsplan. Deshalb hat die Gemeinde Hohenkammer am 20.06.2023 einen Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Schlipps“ wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Auslegung:
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps, Gemeinde Hohenkammer“ bestehend aus einer Planzeichnung in der Fassung vom 22.07.2025 und einem Texteil mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB als Teil der Begründung zum Entwurf vom 22.07.2025 wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2025 durch den Gemeinderat Hohenkammer gebilligt und werden mit dieser Bekanntmachung hier sowie dem Geoportal Bayern veröffentlicht. Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 22.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025 im Rathaus Hohenkammer in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 07 (Bauamt),
Petershauser Str. 1 in 85411 Hohenkammer während folgender Geschäftszeiten
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei erreichbar. Nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. Nr. 08137 /938514 ist eine Einsicht auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten möglich.
Ferner wird der Öffentlichkeit während dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch erläutert ein Mitarbeiter des Bauamtes gerne die Planung. Von jedermann können Stellungnahmen zu dem Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@hohenkammer.de übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z. B. Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps, Gemeinde Hohenkammer“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlipps, Gemeinde Hohenkammer“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Entwurf in der Fassung vom 22.07.2025 mit der Betrachtung der überschlägigen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (v. a. Lärmschutz, Staubbildung, Schwerlastverkehr, Erholung), Arten und Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Schutzgüter.
Folgende umweltrelevante Äußerungen wurden im Rahmen der ersten Auslegung von den Trägern öffentlicher Belange übermittelt:
- Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 23.04.2025 mit Hinweis auf umweltrelevante Planungsvorgaben aus dem Regionalplan.
- Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Stellungnahme vom 24.04.2025 mit Hinweis auf Eintrag von Stoffen (insbesondere Zink) und Bodenverdichtungen zu vermeiden.
- Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 17.04.2025 mit Hinweisen zu Lichtimmissionen (z. B. Blendwirkung), Lärmemission und die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte für die elektrische Feldstärke sowie die magnetische Flussdichte
- Landratsamt Freising, SG 41, Wasserrecht, geantwortet am 24.04.2025 mit Hinweisen auf einen wassersensiblen Bereich im Westen
- Landratsamt Freising, SG 42, Naturschutz, geantwortet am 22.04.2025 mit Hinweisen auf eine mögliche Beeinträchtigung des Landschaftbildes und das benachbarte Vorkommen der Kreuzkröte
- Landratsamt Freising, SG 01a – Kreisarchäologie, Brandschutz, Stellungnahme vom 16.04.2025 – Hinweise auf Löschwasserversorgung
- Wasserwirtschaftsamt München, Stellungnahme vom 23.04.2025 mit Hinweis auf die Vorgaben der BBodSchV und Minimierung des Zinkeintrags in den Boden
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Stellungnahme vom 25.04.2025 mit Hinweisen zu landwirtschaftlichen Belangen insbesondere Bodenschutz
- IHK Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern, Stellungnahme vom 30.04.2025 mit dem Hinweis auf das Erfordernis eines Blendgutachtens
Folgende umweltrelevante Äußerungen wurden im Rahmen der ersten Auslegung von Seiten der Öffentlichkeit übermittelt:
- Stellungnahme 1 der Öffentlichkeit vom 02.04.2025 mit Hinweisen auf den Verlust von ökologischen Lebensraum (Schutzgut Tiere und Pflanzen), einen zu geringen Abstand des
Solarparks zu den Wohnhäusern in Schlipps (Schutzgut Mensch), der Emmissionen- / Immissionenerwartungen, einer möglicher Blendwirkung sowie landwirtschaftlichen Belangen (Schutzgut Boden und Fläche), Eingriff in das Landschaftsbild (Schutzgut Landschaft) - Stellungnahme 2 der Öffentlichkeit vom 08.04.2025 mit Hinweis auf Immissionsbelastungen für den Ort Schlipps, einer erwarteten Blendwirkung auf Wohngebäude und Verkehrsteilnehmer sowie der zu befürchtende Schaden an Flora und Fauna
- Stellungnahme 3 der Öffentlichkeit vom 08.04.2025 mit Hinweis auf Eingriffe in das Ortsbild und in die Landschaft
- Stellungnahme 4 der Öffentlichkeit vom 28.04.2025 mit Hinweis auf Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild, Verdichtung der Böden, fehlender Brandschutz, Beeinträchtigung des Lebensraum für Wildtiere
- Stellungnahme 5 der Öffentlichkeit vom 26.04.2025 mit Hinweis auf Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Lebensraums für Vögel und Tiere.
- Stellungnahme 6 der Öffentlichkeit vom 28.04.2025 mit Hinweisen auf Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und Verlust von Ackerland
- Stellungnahme 7 der Öffentlichkeit vom 29.04.2025 mit Hinweisen auf Schattenwurf, Auswirkungen auf Flora und Fauna, Veränderung des Landschaftsbildes und Beeinträchtigung des Lebensraumes von Tieren, Erhöhtes Wasseraufkommen bei Starkregen
- Stellungnahme 8 der Öffentlichkeit vom 30.04.2025 mit Hinweisen auf Veränderung des Ortsbildes, Wärmeabstrahlung und Blendwirkung sowie Entnahme von Ackerboden
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB) |
Hohenkammer, den 19.08.2025
Mario Andreas Berti
1. Bürgermeister
Ortsüblich bekanntgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Hohenkammer