Noch nie verheiratet gewesene Mutter (Familienstand = ledig)
- eigene Geburtsurkunde.
- Personalausweis oder Reisepaß.
- soll ein akadmischer Grad eingetragen werden, die Diplom- bzw. Promotionsurkunde.
Geschiedene Mutter (Familienstand = geschieden)
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten geschiedenen Ehe mit eingetragenem Scheidungsvermerk oder Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil.
- Personalausweis oder Reisepaß.
- soll ein akademischer Grad eingetragen werden, die Diplom- bzw. Promotionsurkunde,
Verwitwete Mutter (Familienstand = verwitwet)
-beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde.
- Personalausweis oder Reisepaß
- soll ein akademischer Grad eingetragen werden, die Diplom- bzw. Promotionsurkunde.
Weitere Unterlagen je nach Einzelfall soweit vorhanden
- beglaubigte Abschrift einer bereits vor der Geburt abgegebenen Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung.
- Gegebenenfalls Nachweis über eine vor der Geburt abgegebene gemeinsame Sorgeerklärung.
- Nachweis darüber, wenn bereits vor der Geburt eine Namenserteilung erfolgt ist.
Soll der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde gleich mit eingetragen werden, so ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich ( mehr dazu im Link Vaterschaftsanerkennung ).