Wahlen
Eine Wahl ist ein demokratischer Vorgang, bei dem Vertreterinnen und Vertreter oder Parteien bestimmt werden.

Die Kommunalwahlen 2026
Die Kommunalwahlen in Bayern finden am Sonntag, den 8. März 2026 statt. An diesem Tag sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen zur Wahl, z. B. zu Wahlrecht, Ablauf oder verfügbaren Broschüren (auch in Leichter Sprache), finden Sie auf der offiziellen Seite des Bayerischen Innenministeriums unter:
https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
AKTUELLES
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Alle Bekanntmachungen
Informationen zu den Wahlscheinen, den Briefwahlunterlagen und zur Erreichbarkeit am Wahlsonntag 08.03.2026
Kommunalwahl 2026 - Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am 08. März 2026
Bekanntmachung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnis sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Gemeinderats und des/der ersten Bürgermeister/in
Kommunalwahlen - Die wichtigsten Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Die Kommunalwahlen bestimmen mit, wer in Ihrer Gemeinde und Ihrem Landkreis Entscheidungen trifft, die das tägliche Leben vor Ort betreffen, zum Beispiel bei:
- örtlicher Infrastruktur und Versorgung
- Bildung und Betreuung
- Feuerwehr und öffentlichen Einrichtungen
- Straßen, Wasser und Abwasser
Bei den Kommunalwahlen werden verschiedene kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger neu gewählt:
- erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister (in kreisfreien Städten)
- Landrätinnen und Landräte
- Gemeinderats- bzw. Stadtratsmitglieder
- Kreistagsmitglieder
Alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit einer Mindestzeit in der jeweiligen Gemeinde wohnen, können an der Kommunalwahl teilnehmen.
Am Wahltag gehen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Wahllokal. Dort erhalten Sie die Stimmzettel und geben Ihre Stimmen ab. Weitere Informationen zu einzelnen Wahlverfahren oder Stimmzetteln finden Sie bei der Gemeinde oder auf www.stmi.bayern.de.
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen können, ist eine Briefwahl möglich. Die Unterlagen dafür können Sie rechtzeitig beantragen – Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.